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Sachbearbeiter (m/w/d) für die Gewährung von Eingliederungshilfe für Kinder
Bezirk Schwaben
Augsburg, Bayern
Top-Job Arbeit vor Ort

Der Bezirk Schwaben übernimmt als dritte kommunale Ebene Aufgaben, die über die Zuständigkeiten der Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte Schwabens hinausgehen. Er setzt sich mit seinen mehr als 800 Mitarbeitenden für die sozialen, gesundheitlichen, bildungspolitischen und kulturellen Bedarfe von etwa 2 Millionen Menschen hier in Schwaben ein. Wir möchten Chancen geben und Vielfalt ermöglichen: Das gilt für die Bürger/-innen wie für unsere eigenen Mitarbeiter/-innen. Möchten Sie auch Verantwortung übernehmen und mit uns die Zukunft Schwabens gestalten? Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere:   Sachbearbeiter (m/w/d) für die Gewährung von Eingliederungshilfe für Kinder   Die Sozialverwaltung ist mit allein über 400 Mitarbeitenden die größte Abteilung des Bezirk Schwaben. Hier gibt es immer wieder Ein- und Aufstiegschancen und eröffnet damit auch für Ihre eigene Karriere spannende Perspektiven.   In der Sozialverwaltung sind die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter besonders gefragt und wichtig, die die Leistungsgewährung für Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf bearbeiten.   Der Bezirk Schwaben gewährt Eingliederungshilfe im Rahmen der Frühförderung sowie Leistungen zum Besuch einer heilpädagogischen Tagesstätte für Kinder im Vorschul- und Schulalter.

Top-Job Arbeit vor Ort
Verwaltungskraft (m/w/d) für die Aufgabengebiete Wohnsitzzuweisung oder Regierungsaufnahmestelle für Asylbewerber für das Sachgebiet 14.1
Regierung von Schwaben
Augsburg
Arbeit vor Ort

Kommen Sie in unser Team! Wir brauchen Sie   an der Regierung von Schwaben   zum nächstmöglichen Zeitpunkt   als Verwaltungskraft (m/w/d) für die Aufgabengebiete „Wohnsitzzuweisung“   oder   „Regierungsaufnahmestelle für Asylbewerber“   für das Sachgebiet 14.1 („ANKER-Einrichtung, Flüchtlingsverteilung, Integration“)   in Vollzeit.   Wer sind wir?   Die Regierung von Schwaben ist eine von sieben Mittelbehörden im dreistufigen Behördenaufbau der bayerischen Staatsverwaltung. Als fachübergreifendes Kompetenzzentrum erfüllt die Regierung Aufgaben aus den Geschäftsbereichen fast aller bayerischen Staatsministerien. Ihre Aufgabe besteht darin, die verschiedensten Interessen zu bündeln und zu koordinieren. Außerdem berät sie in Rechts- und Fachangelegenheiten und fördert private und öffentliche Vorhaben.   Anerkannte und Bleibeberechtigte sind verpflichtet, für die Dauer von drei Jahren ab Anerkennung oder erstmaliger Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in dem Bundesland zu wohnen, in dem sie als Asylbewerber gewohnt haben bzw. im Rahmen ihres Aufnahmeverfahrens zugewiesen wurden. Für höchstens diesen Zeitraum können sie zudem in den ersten sechs bzw. zwölf Monaten zu ihrer Versorgung mit angemessenem Wohnraum oder zur Förderung ihrer nachhaltigen Integration von der Regierung verpflichtet werden, in einem bestimmten Landkreis oder in einer bestimmten kreisfreien Stadt zu wohnen (Wohnsitzzuweisung).   Die Regierungsaufnahmestelle ist zuständig für die Aufnahme, Unterbringung und landesinterne Verteilung sowie Umverteilung von Ausländern, die nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) leistungsberechtigt sind.

Arbeit vor Ort