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Verwaltungskraft (m/w/d) für die Aufgabengebiete „Wohnsitzzuweisung“ oder „Regierungsaufnahmestelle für Asylbewerber“ für das Sachgebiet 14.1
Regierung von Schwaben
Augsburg

Kommen Sie in unser Team! Wir brauchen Sie an der Regierung von Schwaben zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Verwaltungskraft (m/w/d) für die Aufgabengebiete„Wohnsitzzuweisung“oder„Regierungsaufnahmestelle für Asylbewerber“ für das Sachgebiet 14.1 („ANKER-Einrichtung, Flüchtlingsverteilung, Integration“) in Vollzeit. Wer sind wir?Die Regierung von Schwaben ist eine staatliche Behörde mit vielfältigen Aufgaben und auch für die Einstellung und Betreuung von Personal, das an den 10 schwäbischen Landratsämtern staatliche Aufgaben wahrnimmt, zuständig. Anerkannte und Bleibeberechtigte sind verpflichtet, für die Dauer von drei Jahren ab Anerkennung oder erstmaliger Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in dem Bundesland zu wohnen, in dem sie als Asylbewerber gewohnt haben bzw. im Rahmen ihres Aufnahmeverfahrens zugewiesen wurden. Für höchstens diesen Zeitraum können sie zudem in den ersten sechs bzw. zwölf Monaten zu ihrer Versorgung mit angemessenem Wohnraum oder zur Förderung ihrer nachhaltigen Integration von der Regierung verpflichtet werden, in einem bestimmten Landkreis oder in einer bestimmten kreisfreien Stadt zu wohnen (Wohnsitzzuweisung). Die Regierungsaufnahmestelle ist zuständig für die Aufnahme, Unterbringung und landesinterne Verteilung sowie Umverteilung von Ausländern, die nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) leistungsberechtigt sind.