Die Fachbereiche Ausländerangelegenheiten sind für die aufenthaltsrechtlichen Belange der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger im gesicherten Aufenthalt, mit Wohnsitz im jeweiligen Bezirksamtsbereich, zuständig. Die Anliegen werden in festgelegten Sprechzeiten, die je nach Bezirk variieren, und in einem dafür speziellem IT-Verfahren bearbeitet. Die Sprechzeiten müssen durch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgedeckt werden.
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