Duales Studium zur Diplom-Verwaltungswirtin (FH)/zum Diplom-Verwaltungswirt (m/w/d)
Zum 01. Oktober 2021 beabsichtigen wir
16 Nachwuchskräfte
für die dritte Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn „Verwaltung und Finanzen“ einzustellen.
Die Anwärterinnen/Anwärter absolvieren ein dreijähriges duales Studium an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern (HföD), das bei erfolgreicher Beendigung mit dem akademischen Grad Diplom-Verwaltungswirtin (FH) / Diplom-Verwaltungswirt (FH) abschließt. Der fachtheoretische Studienanteil von 21 Monaten an der HföD wird durch 15 Monate praktische Ausbildung in den Ämtern der Stadt Augsburg ergänzt. Während des dualen Studiums werden Anwärterbezüge (derzeit 1.363,85 € brutto) bezahlt. Die Laufbahn der dritten Qualifikationsebene beginnt mit der Amtsbezeichnung „Verwaltungsinspektorin“ / „Verwaltungsinspektor“. Im Rahmen der gegebenen Beförderungsmöglichkeiten kann das Amt einer „Verwaltungsrätin“ / eines „Verwaltungsrates“ erreicht werden. Eine spätere Qualifizierung für die vierte Qualifikationsebene ist bei entsprechender Eignung ebenfalls möglich.
Wir bieten eine interessante Ausbildung, in der gründliche Kenntnisse über die vielseitigen Aufgaben einer Großstadtverwaltung vermittelt werden.
Die Einstellung setzt die Teilnahme an einem Auswahlverfahren voraus. Im Rahmen dieses Auswahlverfahrens haben die Bewerber / Bewerberinnen eine Auswahlprüfung abzulegen, die von der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses voraussichtlich am 05. Oktober 2020 durchgeführt wird. Der endgültige Termin der Auswahlprüfung und der Prüfungsort werden den Bewerbern in einem Zulassungsbescheid des Landespersonalausschusses etwa 14 Tage vor der Prüfung bekannt gegeben. Ein Anspruch auf Einstellung wird durch die erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren nicht begründet.
Zulassungsbedingungen:
Zum Auswahlverfahren werden Bewerberinnen/Bewerber zugelassen, die
Für das erforderliche Auswahlverfahren können Sie sich bis spätestens 28.06.2020 online bewerben.
Wir bitten, der Bewerbung keine Bewerbungsunterlagen beizufügen. Lediglich bei Vorliegen einer Behinderung oder ausländischem Bildungsabschluss sind entsprechende Nachweise als Anlage hochzuladen (Bescheid vom Versorgungsamt über Schwerbehinderung oder Gleichstellung durch Arbeitsagentur, Bescheid der Zeugnisanerkennungsstelle, Zeugnis mit beglaubigter Übersetzung).
Werden Bewerbungsunterlagen dennoch eingereicht, so bitten wir aus Kostengründen um Verständnis, dass diese nicht zurückgesandt werden können. Wir sichern jedoch zuverlässig zu, diese datengeschützt zu vernichten.
Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie unter folgendem Link: https://www.augsburg.de/auswahlverfahren-hinweise-3qe. Hier ist auch die Kennzahl für den gewünschten Prüfungsort ersichtlich.
Auskünfte erhalten Sie unter der Rufnummer 0821 324 22 36.
Anzeigenart | Praktikum, Werkstudent, Abschlussarbeiten |
---|---|
Arbeitszeit | Vollzeit |
Vertragsart | Duales Studium |
Berufliche Praxis | ohne Berufserfahrung |
Aus- und Weiterbildung | Abschluss Hochschule / Berufsakademie / Duales Studium |
Berufskategorie | Recht, Steuern, Finanzen, Controlling / Finanzbuchhaltung, Mahnwesen |
Arbeitsort |