1. Berufsbezeichnung
Anerkannt durch die Verordnung vom 26. Juli 2004 (BGBl. I, S. 1887); veröffentlicht im
Bundesanzeiger Jahrgang 56, Nr. 236a vom 11.12.2004
2. Ausbildungsdauer
2 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
3. Arbeitsgebiet
Fachlageristen / Fachlageristinnen sind in Industrie -, Handels - und Speditionsbetrieben sowie bei
weiteren logistischen Dienstleistern tätig. Ihre Arbeitsaufgaben umfassen Tätigkeiten im Rahmen des Güterumschlags und der Güterlagerung.
4. berufliche Fähigkeiten
Fachlageristen / Fachlageristinnen
Anzeigenart | Ausbildungsplatz, Lehrstelle |
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Arbeitszeit | Vollzeit |
Vertragsart | Ausbildungs- oder Lehrvertrag |
Berufliche Praxis | ohne Berufserfahrung |
Aus- und Weiterbildung | (qualifizierender) Hauptschulabschluss |
Berufskategorie | Berufskraftfahrer, Logistik, Lager / Lager- und Materialwirtschaft |
Arbeitsort |