Planung und Durchführung der teilstationären Jugendhilfeleistung (§§ 27,29,32 SGB VIII)
Elternarbeit
Freizeitgestaltung im pädagogischen Alltag
Regelmäßige Einzelarbeit mit den Betreuten/Familien
Hausaufgabenbetreuung in der Kleingruppe und im Bedarfsfall gezielte Einzelförderung
Kooperation mit anderen Einrichtungen und Kooperationsstellen vor Ort