Mitarbeiter
190
Branche
Gesundheitswesen / Medizin / Soziales

Bayerisches Rotes Kreuz Kreisverband Augsburg-Land als Arbeitgeber

Gabelsbergerstraße 20, 86199 Augsburg

Das Bayerische Rote Kreuz ist eine Körperschaft desöffentlichen Rechts und anerkannter Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege.

Das Bayerische Rote Kreuz im Landkreis Augsburg zählt mit seinen 40 ehrenamtlichen Gemeinschaften, bestehend aus Bereitschaft, Wasserwacht und Jugendrotkreuz und seinen acht Rettungswachen zu den leistungsstärksten in Bayern. Weitere wesentiche Betätigungsfelder sind die Sozial- und Behindertenarbeit, die nationale und internationale Katastrophenhilfe, Blutspende, Breitenausbildung, Seniorenhilfe mit betreuten Wohnformen und die Rotkreuzarbeit nach den satzungsgemäßen Aufgaben. In unserem Kreisveband sind rund 190 hauptamtliche und über 3.500 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiv.


Unsere Grundsätze sind:

Menschlichkeit

Aus dem Wunsch heraus entstanden, die Verwundeten auf den Schlachtfeldern unterschiedslos zu betreuen, bemüht sich das Rote Kreuz auf internationaler und nationaler Ebene, menschliches Leiden unter allen Umständen zu verhüten und zu lindern. Es ist bestrebt, Leben und Gesundheit zu schützen sowie die Ehrfurcht vor dem Menschen hochzuhalten. Es fördert gegenseitiges Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit und einen dauernhaften Frieden unter den Völkern.

Unparteilichkeit

Es macht keinerlei Unterschied zwischen Staatsangehörigkeit, Rasse, Religion, sozialer Stellung und politischer Zugehörigkeit. Es ist einzig bemüht, den Menschen nach dem Maß ihrer Not zu helfen und bei der Hilfe den dringendsten Fällen den Vorrang zu geben.

Neutralität

Um sich das allgemeine Vertrauen zu erhalten, enthält sich das Rote Kreuz zu allen Zeiten der Teilnahme an Feindseligkeiten wie auch an politischen, rassischen, religiösen und weltanschaulichen Auseinandersetzungen.

Unabhängigkeit

Das Rote Kreuz ist unabhängig. Obwohl die nationalen Rotkreuz-Gesellschaften den Behörden bei ihrer humanitären Tätigkeit zur Seite stehen und den jeweiligen Landesgesetzen unterstellt sind, sollen sie dennoch eine Eigenständigkeit bewahren, die ihnen gestattet, jederzeit nach den Grundsätzen des Roten Kreuzes zu handeln.

Freiwilligkeit

Das Rote Kreuz ist eine Einrichtung der freiwilligen und uneigennützigen Hilfe.

Einheit

Es kann in einem Land nur eine einzige Rotkreuz-Gesellschaft geben. Sie soll allen offenstehen und ihre humanitäre Tätigkeit über das gesamte Gebiet erstrecken.

Universalität

Das Rote Kreuz ist eine weltumfassende Institution, in der alle Gesellschaften gleiche Rechte haben und verpflichtet sind, einander zu helfen.

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  • Herr Manfred Rupprecht
    Rettungsdienst
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